Stadtplanung & Bauordnung
Gliederung des Geschäftsbereichs Stadtplanung & Bauordnung
Bauaufsicht
- berät zu einzelnen Bauvorhaben,
- prüft Bauanträge und Bauvoranfragen,
- trägt Baulasten ins Baulastenverzeichnis ein,
- prüft Einwendungen von Nachbarn,
- ergreift Maßnahmen gegen rechtswidriges Bauen.
Stadtplanung
- erarbeitet Bebauungsplanentwürfe, die der Rat der Stadt beschließt, um damit Bebauungsvoraussetzungen zu schaffen und gleichzeitig die Grenzen einer zulässigen Bebauung nach seinen städtebaulichen Vorstellungen festzulegen
- befasst sich mit übergeordneten Regional- und Landesplanungen, von denen die Stadt betroffen ist,
- mit der Umweltplanung,
- der Verkehrsplanung,
- der Beratung der Bürgerinnen und Bürger in Fragen zum Inhalt und zur Bedeutung der verschiedenen Pläne.
Bauverwaltung
- betreut die Verfahren zur Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung der einzelnen Pläne.
- beteiligt die Bürgerinnen und Bürger wie auch die sogenannten Träger öffentlicher Belange im erforderlichen Umfang an den Planverfahren
- erarbeitet und wickelt Erschließungsverträge (über die Zuwegung sowie die Ver- und Entsorgung von Baugrundstücken) ab,
- bearbeitet Bürgeranträge und -eingaben.
- betreut den regelmäßig tagenden Planungsausschuss.
Ansprechpartner/in
Herr Harald Horster![]() | |
Rathaus Stadt Winsen/Luhe, Zimmer 1.OG 10 // 1. OG Schloßplatz 1 21423 Winsen Telefon: 04171 657-175 Telefax: 04171 657-168-224 E-Mail: horster@stadt-winsen.de |