Gleichstellungsbeauftragte
Die kommunale Gleichstellungsbeauftragte unterstützt die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, wie sie im Grundgesetz und der Niedersächsischen Verfassung verankert ist.
Die Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten innerhalb des Rathauses umfasst die Beteiligung bei personellen Angelegenheiten wie Stellenbesetzungsverfahren sowie weiteren gleichstellungsrelevanten Themen.
Sie wirkt bei der Erstellung und Förderung des Gleichstellungsplanes mit und ist Ansprechpartnerin für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung in allen Gleichstellungsfragen und bei Benachteiligungen am Arbeitsplatz, die das Geschlecht betreffen.
Darüber hinaus ist die Gleichstellungsbeauftragte auch Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Winsen (Luhe).
Sprechen Sie mich an,
- wenn Sie sich als Frau oder Mann benachteiligt fühlen
- bei Fragen zur Chancengleichheit in der Arbeitswelt und zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- wenn Sie in schwierigen Lebenssituationen Wege zur Durchsetzung ihrer Rechte als Frau oder Mann suchen
- wenn Sie Kontakte zu Beratungseinrichtungen suchen
- wenn Sie aktuelle Materialien (z.B. Flyer oder Broschüren) zu gleichstellungsrelevanten Themen benötigen
- wenn Sie Anregungen, Ideen und Wünsche zur Gleichstellungsarbeit in der Stadt Winsen (Luhe) haben
Durch die Vernetzung mit Institutionen in Winsen (Luhe) und im gesamten Landkreis Harburg kann ein breites Spektrum an Informationsmaterialien und eine Weiterleitung an spezielle Fachkräfte angeboten werden. Es finden regelmäßig Veranstaltungen zu gleichstellungsrelevanten Themen statt.
Gesetzliche Grundlagen
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
Art. 3 Abs. 2: Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Niedersächsische Verfassung
Art. 3 Abs. 2 Satz 3: Die Achtung der Grundrechte, insbesondere die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, ist eine ständige Aufgabe des Landes, der Gemeinden und der Landkreise.
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz
Der Tätigkeitsbereich der Gleichstellungsbeauftragten ist in den §§ 8 und 9 NKomVG geregelt.
Sprechzeiten
Di. 14:00 - 15:00 Uhr
Do. 09:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung. Um eine vorherige Terminabsprache wird gebeten.
Ansprechpartner/in
Frau Birthe Gutjahr![]() | |
Rathaus Stadt Winsen/Luhe, Zimmer EG 02 // EG Schloßplatz 1 21423 Winsen Telefon: 04171 657-173 Telefax: 04171 657-168-168 E-Mail: gleichstellungsbeauftragte@stadt-winsen.de |
Dokumente
Links
- Frauenhaus für den Landkreis Harburg
- BISS Beratungs- und Interventionsstelle bei Häuslicher Gewalt
- BMF Beratungsstelle für gewaltbetroffene Mädchen und Frauen
- Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
- Arbeitskreis der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten für den Landkreis Harburg
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
- Gender und Schule, Zukunftstag Niedersachsen (Girls`Day / Boys`Day)
- Klischeefrei – Initiative zur Berufs- und Studienwahl