Anmeldung der Eheschließung
Allgemeine Informationen:
Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt beim Standesamt, in dessen Bereich einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Bei unterschiedlichen Wohnsitzen haben die Verlobten die Wahl, bei welchem Standesamt die Anmeldung erfolgen soll.
Die Verlobten sollten die Anmeldung der Eheschließung persönlich beim Standesamt vornehmen. Ist einer der Verlobten daran gehindert, kann dieser den anderen Verlobten zur Anmeldung bevollmächtigen. Den Vordruck hierzu finden Sie weiter unten. Vor der Eheschließung muss die persönliche Bestätigung des Vollmachtgebers jedoch nachgeholt werden.
Bitte reichen Sie die benötigten Unterlagen bereits vor dem eigentlichen Termin zur Anmeldung der Eheschließung bei uns ein. Ein Termin und Ihr persönliches Erscheinen sind hierzu noch nicht notwendig.
Das Standesamt prüft im Anschluss, ob die Voraussetzungen für die Eheschließung erfüllt sind. Die Ehe kann nach Prüfung und Anmeldung der Eheschließung innerhalb von 6 Monaten an jedem deutschen Standesamt geschlossen werden. Danach verliert die Anmeldung ihre Gültigkeit.
Benötigte Unterlagen:
Die erforderlichen Unterlagen richten sich nach der jeweiligen Staatsangehörigkeit und nach dem Familienstand der Verlobten und sind daher im Einzelfall sehr unterschiedlich.
Die Verlobten sollten sich vor der Anmeldung der Eheschließung direkt beim zuständigen Standesamt erkundigen, welche Unterlagen vorzulegen sind.
Es können keine allgemeingültigen Angaben zu den vorzulegenden Dokumenten gemacht werden. Als Orientierung gilt aber folgendes:
Für ledige Partner, ohne Vorehen / Lebenspartnerschaften, volljährig:
1. gültigen Personalausweis oder Reisepass
2. aktueller Geburtenregisterauszug (nicht älter als 6 Monate; erhältlich beim Geburtsstandesamt)
Für geschiedene Partner, mit Vorehen / Lebenspartnerschaften, volljährig:
1. gültigen Personalausweis oder Reisepass
2. aktueller Geburtenregisterauszug (nicht älter als 6 Monate; erhältlich beim Geburtsstandesamt)
3. aktueller Eheregisterauszug, bzw. Lebenspartnerschaftsregisterauszug oder Ehe-/Lebenspartnerschaftsurkunde mit Auflösungsvermerk der letzten Ehe / Lebenspartnerschaft (nicht älter als 6 Monate; erhältlich beim vorherigen Heiratsstandesamt)
4. rechtskräftiges Scheidungsurteil
5. möglichst urkundliche Nachweise über weitere Eheschließungen / Lebenspartnerschaften, sowie deren Auflösungen.
Gegebenenfalls können in jedem Einzelfall weitere Unterlagen benötigt werden.
Bürger mit ausländischer Staatsangehörigkeit wenden sich bitte direkt an uns. Es sind unterschiedliche Dokumente aus dem jeweiligen Heimatland beizubringen. Sollten die Verlobten der deutschen Sprache nicht mächtig sein, wäre es von Vorteil, wenn bereits bei der ersten Kontaktaufnahme ein Dolmetscher anwesend wäre.
Bitte sprechen Sie die Termine für die Anmeldung zur Eheschließung mit uns ab.
Trauzeugen:
Zur Eheschließung können bis zu 2 Trauzeugen mitgebracht werden. Diese müssen volljährig sein, Deutsch verstehen und einen gültigen Reisepass oder Personalausweis bei sich haben.
Gebühren:
Anmeldung der Eheschließung bei ausschließlich deutscher Beteiligung: 50 Euro.
Anmeldung der Eheschließung mit ausländischer Beteiligung: zusätzlich 40 Euro je ausländisches Recht.
Urkunden anlässlich der Eheschließung:
Eheurkunde (auch mehrsprachige/"internationale"): 15 Euro.
Für jede weitere gleichzeitig beantragte und in einem Arbeitsgang zu erstellende Urkunde beträgt die Gebühr 7,50 Euro /Urkunde.
Stammbuch der Familie: Hier werden Ihnen unterschiedliche Variationen angeboten. Daher variieren die Preise.
Zusätzliche Gebühren können anfallen:
-Eheschließung bei einem anderen als dem für die Anmeldung zuständigen Standesamt: 40 Euro.
- Eheschließung außerhalb der üblichen Dienstzeiten des Standesamtes: 100 Euro.
- Eheschließung in der Schlosskapelle 200 Euro.
Ansprechpartner/in
Herr M. Gädke | |
Rathaus Stadt Winsen/Luhe, Zimmer 1.OG 02 // 1. OG Schloßplatz 1 21423 Winsen Telefon: 04171 657-115 Telefax: 04171 657-168-225 E-Mail: standesamt@stadt-winsen.de | |
Frau K. Herber | |
Rathaus Stadt Winsen/Luhe, Zimmer 1.OG 06 // 1. OG Schloßplatz 1 21423 Winsen Telefon: 04171 657-228 Telefax: 04171 657-168-225 E-Mail: standesamt@stadt-winsen.de | |
Frau J. Jahnke | |
Rathaus Stadt Winsen/Luhe, Zimmer 1.OG 06 // 1. OG Schloßplatz 1 21423 Winsen Telefon: 04171 657-239 Telefax: 04171 657-168-225 E-Mail: standesamt@stadt-winsen.de |