Die Winsener Eigenheimbesitzer sparen so nicht nur Energie und damit Kosten, sie erhalten zusätzlich einen Zuschuss aus dem städtischen Förderprogramm für energiesparendes Bauen.
Ansprechpartnerin ist die Klimaschutzmanagerin der Stadt, Agnieszka Paschek. Für Fragen ist sie bzw. das Sekretariat während der Öffnungszeiten des Rathauses telefonisch unter 04171/657-251 zu erreichen oder per E-Mail unter klimaschutz@stadt-winsen.de. Für ein persönliches Gespräch steht Frau Paschek nach telefonischer Anmeldung dienstags von 9 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 14 bis 18 Uhr in der Nebenstelle des Rathauses (Ehemaliges Gefängnis) Raum G 0.04 zur Verfügung.
Es lohnt sich, das Förderprogramm „Energiesparendes Bauen und Sanieren“ in Anspruch zu nehmen, denn die Stadt beteiligt sich bei Altbauten mit 7,5 % an den baulichen und technischen Maßnahmen. Allerdings sind Höchstgrenzen gesetzt. So wird die Fenstersanierung mit bis zu 1.000 EUR gefördert. Wer in eine elektrische Wärmepumpe oder eine Heizungserneuerung investieren will, kann dafür bis zu 1.000 EUR als Zuschuss von der Stadt bekommen. Geld gibt es auch für eine verbesserte Wärmedämmung (maximal 1.000 EUR) und Wohnungslüftungsanlagen (maximal 500 EUR).
Eine solarthermische Warmwasseraufbereitung und eine solarthermische Heizungsunterstützung werden auch bei Neubauten gefördert. Gleiches gilt für Photovoltaik und Speicher, Holzpelletkessel oder den Anschluss an eine Nah- und Fernwärmeversorgung. Wer seinen Neubau in Passivhausbauweise plant, wird auch mit bis zu 1.000 EUR aus dem Stadtsäckel belohnt.
Der städtische Zuschuss muss schriftlich beantragt werden, und zwar vor dem Abschluss eines Kauf-, Leistungs- oder Liefervertrages. Das entsprechende Formular kann man unter www.winsen.de/Klimaschutz unter „Klimaschutz zum Mitmachen – Förderung der Stadt“ herunterladen. Der ausgefüllte Antrag wird dann zusammen mit dem Angebot des Handwerkers, Energieberaters oder des Ingenieur-Büros abgegeben. Die Arbeiten können auch in Eigenleistung ausgeführt werden.
Die Stadt prüft die Unterlagen und bewilligt die Förderung, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Ausgezahlt wird das Geld erst, wenn die Schlussrechnung vorgelegt worden ist.
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Niedersachsen wird künftig von der Architektin Ulrike Schmerbitz am ersten und dritten Donnerstag im Monat von 14 bis 18 Uhr im Kreishaus B, Raum B-024 durchgeführt. Eine telefonische Terminvereinbarung ist dafür unter 04171/8483744 erforderlich.