In dieser Woche sind entsprechende Schilder aufgestellt worden. Fahrzeugführern ist es also aber sofort verboten, auf der Fahrbahn länger als 3 Minuten zu halten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen. Ladegeschäfte müssen ohne Verzögerung durchgeführt werden.
In der Vergangenheit haben parkende Fahrzeuge immer wieder die Durchfahrt erschwert oder ganz unmöglich gemacht. Einzelne Anlieger, aber insbesondere auch die Aufgabenträger für die Müllentsorgung und den Rettungsdienst haben dies beklagt und um Abhilfe gebeten. Mehrere Appelle an die Anwohner, beim Abstellen ihrer Fahrzeuge auf die verbleibende Durchfahrtsbreite zu achten, haben leider nicht gefruchtet.
Daher war die Einrichtung einer Halteverbotszone unumgänglich. Die Anwohner sind bereits mit einem Anschreiben informiert worden.