Von der Möglichkeit, eine Angelegenheit online, telefonisch, per Brief oder Mail zu erledigen, sollte weiter Gebrauch gemacht werden. Wenn sich etwas nicht ohne einen persönlichen Kontakt erledigen lässt, wird um eine Terminvereinbarung bzw. Ankündigung des Besuchs gebeten. Bei einem Besuch in einem Gebäude der Stadtverwaltung ist wenn möglich ein Abstand von mindestens 1,5 Meter zu anderen Personen einzuhalten.
Wir danken für das Verständnis und die Mitwirkung bei allem, was der Verbreitung des Corona-Virus entgegenwirkt.