Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Roydorf Nr. 10 „Auf dem Knüttelkamp“ wird ein Teil des Bebauungsplans Roydorf Nr. 4 „Gymnasium Roydorf“ aufgehoben.
Übersichtsplan
Das Plangebiet wird in etwa wie folgt umgrenzt:
im Westen von der Straße Knüttelkamp,
im Norden vom Rämenweg südlich der Realschule Roydorf,
im Osten von rückwertigen Grundstücksgrenzen am Rämenweg
im Süden von einer Linie in 48 Meter Entfernung von der südlichsten Grundstücksgrenze der Realschule Roydorf
Als wesentliche umweltbezogene Informationen sind verfügbar:
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, grünordnerischer Fachbeitrag, Einschätzung Verkehrsaufkommen, schalltechnische Untersuchung
Der Entwurf des Bauleitplanes mit Begründung liegt für jedermann in der Zeit vom
05.02.2013 bis 05.03.2013 einschließlich
zur öffentlichen Einsichtnahme bei der Stadt Winsen (Luhe), Rathaus, in der Bürgerhalle, an den Diensttagen montags bis freitags von 8.00 – 12.00 Uhr, darüber hinaus dienstags von 14.00 – 16.00 Uhr und donnerstags von 15.00 – 18.00 Uhr aus.
Stellungnahmen zu dem vorgenannten Bauleitplanentwurf mit der dazugehörigen Begründung können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB während der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorgenannten Bauleitplanentwurf unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Wiese