Übersichtsplan
Die Fläche wird in etwa folgendermaßen begrenzt
im Westen von der Großen Gänseweide
im Norden von der Eckermannstraße
im Osten von der Niedersachsenstraße
im Süden von den südlichen Grundstücksgrenzen der Grundstücke Große Gänseweide 51 und Niedersachsenstraße 9
Der Bebauungsplanentwurf Nr. 55 „Große Gänseweide" mit örtlicher Bauvorschrift und die dazugehörige Begründung liegen
02.07.2010 bis 06.08.2010 einschließlich
zur öffentlichen Einsichtnahme bei der Stadt Winsen (Luhe), Rathaus, in der Bürgerinformation, Eingang Rathausstraße, an den Diensttagen montags bis freitags von 8.00 - 12.00 Uhr, darüber hinaus dienstags von 14.00 - 16.00 Uhr und donnerstags von 15.00 - 18.00 Uhr aus. Umweltbezogene Stellungnahmen liegen nicht vor.
Stellungnahmen zu den vorgenannten Bauleitplanentwürfen mit den dazugehörigen Begründungen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB während der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die vorgenannten Bauleitplanentwürfe unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.