Wichtig ist, dass alle Bürger, die vom Erhebungsbeauftragten des Landesbetriebs für Statistik und Kommunikationstechnologie aufgesucht werden, die Fragen beantworten. Der Mikrozensus ist eine amtliche Erhebung, daher unterliegen alle befragten Personen der Auskunftspflicht. Eine Befreiung von der Auskunftspflicht ist grundsätzlich nicht möglich.
Die Erhebungsbeauftragten werden die Befragung per Laptop durchführen. Sie haben einen amtlichen Ausweis und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sobald die erforderlichen Angaben im Statistischen Landesamt vollständig vorliegen, werden Namen und Anschrift von den Daten getrennt und vernichtet. Die Daten werden dann anonym aufbereitet.
Bei der Erhebung geht es um allgemeine Angaben, um Fragen zur Erwerbstätigkeit, zur Aus- und Weiterbildung, zum täglichen Pendlerverhalten und um Angaben zum Lebensunterhalt. Aufgrund des geringen Stichprobenumfangs kommt es auf jede Auskunft an, auch auf die Angaben der älteren Menschen. Schließlich sollen die hochgerechneten Ergebnisse die wahren Verhältnisse in der Bevölkerung widerspiegeln. Bei Rentnern entfallen aber die Frageblöcke zur gegenwärtigen Erwerbstätigkeit und zur Arbeitssuche.
Viele Befragte kennen das Procedere bereits, denn eine einmal ausgewählte Wohnung bleibt normalerweise 4 Jahre nacheinander in der Stichprobe. Betroffen sind in diesem Jahr noch Winsener Bürger in der Hoopter Straße, Broistedtstraße, Ziegeleistraße, Große Gänseweide, St.-Georg-Straße, In den Wettern, Schanzenring, Bahnhofstraße, Nordenfeld, Brüsseler Straße, Ginsterweg und Hirtenbrink.
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