Die betroffenen Änderungsbereiche sind in den nachfolgenden Plänen dargestellt.
Die Änderungsbereiche befinden sich zum einen westlich der Ortslage Pattensen und zum zweiten zwischen Scharmbeck und Luhdorf südlich der Autobahn A 39.
Im Umweltbericht als Teil der Planunterlagen finden sich u.a. folgende unterschiedliche Arten von Informationen zu den Themenblöcken/Schutzgütern
Mensch
(Protokoll zum Scoping-Termin vom 11.03.2014 mit Nachsatz vom 26.03.2013, Stellung-nahme des Landkreises Harburg vom 09.05.2014, Niederschrift über die frühzeitige Bürgerbeteiligung zur 41. Änderung des FNP vom 26.03.2014, Stellungnahme des Land-kreises Harburg vom 09.05.2014 zu Mindestabständen von WEA gegenüber Siedlungen sowie jeweils zu verschiedenen anderen der nachfolgend aufgezählten Schutzgüter),
Tierwelt
(Gutachten zu Fledermäusen, Gast-, Rast- und Brutvögeln, Stellungnahmen des Naturschutzverbands Lüneburger Heide e.V. vom 23.04.2014, der Niedersächsischen Landesforsten und des Forstamts Sellhorn vom 28.04.2014 zum Mindestabstand von WEA-Flächen zu Wäldern sowie des Naturschutzvereins BUND Regionalverband Elbe-Heide vom 25.03.2013 hierzu und außerdem zur Vogelwelt westlich von Pattensen und zum Kiebitz),
Boden, Wasser
(Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie vom 15.04.2014 zu den beiden vorgenannten Schutzgütern),
Pflanzenwelt, Luft und Klima, Landschaft
(Stellungnahme des Wanderverbands Norddeutschland e.V. vom 19.03.2014),sowie
Kultur- und sonstige Sachgüter
(Stellungnahme des Archäologischen Museums Hamburg/Stadtmuseums Harburg-Helms-museums vom 04.04.2014 zur Bodendenkmalpflege)
Der Entwurf der Bauleitpläne mit Begründung liegt für jedermann in der Zeit vom
16.12.2014 bis zum 15.01.2015 einschließlich
zur öffentlichen Einsichtnahme bei der Stadt Winsen (Luhe), Rathaus, Stadtbauamt, an den Diensttagen montags bis freitags von 8.00 – 12.00 Uhr, darüber hinaus dienstags von 14.00 – 16.00 Uhr und donnerstags von 15.00 – 18.00 Uhr aus.
Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.winsen.de/WEA-Planunterlagen
für die Öffentlichkeit zugänglich.
Stellungnahmen zu dem vorgenannten Bauleitplanentwurf mit der dazugehörigen Begründung können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB während der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorgenannten Bauleitplanentwurf unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Wiese