BEKANNTMACHUNG
STADT WINSEN (LUHE)
Der Bürgermeister
über
die erneute öffentliche Auslegung
gemäß § 14 Abs. 2 Nds. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz
des Entwurfs zu der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet
„Gräben und Altwässer der Elbmarsch“
Der Landkreis Harburg beabsichtigt das Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Gräben und Altwässer der Elbmarsch“ wie in der beigefügten Übersichtskarte dargestellt neu auszuweisen.
Das geplante LSG liegt in der Stadt Winsen (Luhe) sowie in den Gemeinden Drage, Marschacht und Tespe der Samtgemeinde Elbmarsch im Landkreis Harburg.
Das öffentliche Auslegungsverfahren gemäß § 14 Abs. 2 Nds. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) wird aufgrund der besonderen Situation bedingt durch die Corona-Epidemie nachgeholt. Alle bisher eingegangenen Stellungnahmen behalten ihre Gültigkeit und werden im weiteren Verfahren berücksichtigt.
Der unverändert gebliebene Verordnungsentwurf, die Begründung und die dazugehörigen Karten (Übersichtskarte im Maßstab 1:50.000 sowie die Detailkarten im Maßstab 1:5.000) können in der Zeit
vom 15. Juni 2020 bis einschließlich 20. Juli 2020
bei der
Stadt Winsen (Luhe)
GB IV Stadtplanung und Bauordnung
Bürgerhalle
Schloßplatz 1
21423 Winsen (Luhe)
während der Dienstzeiten (Mo-Fr: 8:00 – 12:00 Uhr, Di: 14:00 – 16:00 Uhr, Do: 15:00 – 18:00 Uhr) oder nach Terminvereinbarung eingesehen werden.
Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich. Im Hinblick auf den Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus wird Personen jedoch nur nach vorherigem Klingeln an der Eingangstür der Stadt Winsen (Luhe), Schloßplatz 1, 21423 Winsen (Luhe) Einlass gewährt. Ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Personen, die nicht in einer gemeinsamen Wohnung wohnen, ist einzuhalten. Ein Mund-Nasen-Schutz ist zu tragen.
Bedenken und Anregungen können während dieses Zeitraumes von jedermann direkt bei der Stadt Winsen (Luhe)
oder beim
Landkreis Harburg
Abt. Naturschutz/Landschaftspflege
Gebäude B, Zimmer 217
Schloßplatz 6
21423 Winsen (Luhe)
abgegeben werden (§ 22 BNatSchG in Verbindung mit § 14 Abs. 2 NAGBNatSchG).
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Naturschutzbehörde des Landkreises Harburg unter der Telefonnummer 04171/693-293.
Weiterhin können die Unterlagen mit weiteren Informationen auch im Internet unter
www.landkreis-harburg.de/lsggrabensystem eingesehen werden.
Bitte nutzen Sie zur Abgabe Ihrer Stellungnahme auch die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung an
naturschutzgebiete@lkharburg.de.
Zusätzlich werden diese Bekanntmachung sowie die zur Einsicht auszulegenden Unterlagen im Internet auf folgender Internetseite veröffentlicht:
www.winsen.de
Der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ist für das Verfahren maßgeblich.