Stadt Winsen

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Dienstag:

08:00 - 12:00 Uhr

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Das Einwohnermeldeamt ist bereits ab 07:00 Uhr geöffnet.

Mittwoch:

08:00 - 12:00 Uhr

Das Standesamt hat Mittwochs geschlossen

Donnerstag:

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Freitag:

08:00 - 12:00 Uhr

Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen: Änderung

Allgemeine Informationen

Verkehrszeichen (kurz VZ) und Verkehrseinrichtungen dienen der Verkehrsregelung. Sie werden behördlich angeordnet und sind vom Verkehrsteilnehmer eigenverantwortlich zu beachten. Zu den Verkehrszeichen zählen Verkehrsschilder, Straßenmarkierungen, lichttechnische Anzeigen, sowie Zeichen und Weisungen von Polizeibeamten. Verkehrseinrichtungen sind Schranken, Sperrpfosten, Parkuhren, Parkscheinautomaten, Geländer, Absperrgeräte, Leiteinrichtungen sowie Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen („Ampeln“).

Jede Aufstellung, Änderung oder Entfernung von Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen bedarf einer verkehrsbehördlichen Anordnung durch die zuständige Stelle.

Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen lassen sich nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in folgende Gruppen von Verkehrszeichen unterteilen:

  • Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten (§ 36 StVO)
  • Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil (§ 37 StVO)
  • Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht (§ 38 StVO)
  • Verkehrszeichen (§ 39 StVO)
  • Gefahrenzeichen (§ 40 StVO)
  • Vorschriftzeichen (§ 41 StVO)
  • Richtzeichen (§ 42 StVO)
  • Verkehseinrichtungen (§ 43 StVO)
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinde.

Die Zuständigkeit ist in der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Verkehr (ZustVO-Verkehr) festgelegt.

Was sollte ich noch wissen?

Für Hinweise auf schlechte, nicht erkennbare, missverständliche oder falsche Beschilderungen und/oder Markierungen sowie für Verbesserungsvorschläge sind die zuständigen Stellen dankbar.

Angebracht, unterhalten und entfernt werden Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen von den Trägern der Straßenbaulast. Dies sind:

die Autobahn GmbH des Bundes für

  • Autobahnen

die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr für

  • Bundesstraßen
  • Landesstraßen

der Landkreis Harburg für

  • Kreisstraßen

Die Stadt Winsen (Luhe) ist Träger der Straßenbaulast für die übrigen Straßen auf ihrem Gebiet.


zuklappenAnsprechpartner/in
Frau D. OertzenStandort anzeigen
Rathaus Stadt Winsen/Luhe, Zimmer 2.OG 11 // 2. OG
Schloßplatz 1
21423 Winsen
Telefon: 04171 657-148
Telefax: 04171 657-141
E-Mail:
Herr A. BollowStandort anzeigen
Rathaus Stadt Winsen/Luhe, Zimmer 2.OG 09 // 2. OG
Schloßplatz 1
21423 Winsen
Telefon: 04171 657-208
Telefax: 04171 657-141
E-Mail:
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