Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.
Veranstaltungsgenehmigung
An wen muss ich mich wenden?
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:
- Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
- Zahl der zuzulassenden Teilnehmer
Welche Gebühren fallen an?
Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.
Welche Fristen muss ich beachten?
- Anzeigefrist: 1 Woche
vor Stattfinden der Veranstaltung (spätester Zeitpunkt)
Rechtsgrundlage
Sondernutzungssatzung
- Gewerbeordnung (GewO)
- Gaststättengesetz (GastG)
- Niedersächsisches Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (NBrandSchG)
- Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
- Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG)
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)
Was sollte ich noch wissen?
Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.
Ansprechpartner/in
GB II Gewerbe, Sport, Friedhöfe![]() | |
Schloßplatz 1 21423 Winsen Telefon: 04171 657-0 | Montag - Freitag 08.00 - 12.00 Uhr |