Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Ist der Reisepass abgelaufen, muss - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - ein neuer Reisepass ausgestellt werden.
Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Der Antragsteller/die Antragstellerin muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- aktueller Reisepass
aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr), im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
aktueller Reisepass
Welche Fristen muss ich beachten?
- Geltungsdauer:6 Jahre
Antragsteller unter 24 Jahre - Geltungsdauer:10 Jahre
Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre
Bearbeitungsdauer
- Bearbeitungsdauer:4 Wochen
(Diese Zeitangabe ist unverbindlich, da die Dauer vom Arbeitsvolumen der Bundesdruckerei abhängig ist.)
Rechtsgrundlage
Ansprechpartner/in
GB II Meldewesen | |
Schloßplatz 1 21423 Winsen Telefon: 04171 657-0 | Montag - Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
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