Ist der Personalausweis nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige). Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig. Zudem muss ein neuer Personalausweises ausgestellt werden.
Personalausweis Meldung wegen Verlust
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Stadtverwaltung bei Verlust
Polizei bei Diebstahl (Anzeige erstatten!)
Ansprechpartner/in
GB II Meldewesen | |
Schloßplatz 1 21423 Winsen Telefon: 04171 657-0 | Montag - Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
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