Stadt Winsen

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Öffnungszeiten

Montag:

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:

08:00 - 12:00 Uhr

14:00 - 16:00 Uhr

Das Einwohnermeldeamt ist bereits ab 07:00 Uhr geöffnet.

Mittwoch:

08:00 - 12:00 Uhr

Das Standesamt hat Mittwochs geschlossen

Donnerstag:

08:00 - 12:00 Uhr

15:00 - 18:00 Uhr

Freitag:

08:00 - 12:00 Uhr

Patentanwältin/Patentanwalt Zulassung

Allgemeine Informationen

Patentanwältinnen/Patentanwälte dürfen die folgenden Aufgaben wahrnehmen:

  • Beratung zu Erfindungen, Marken, Design, Know-how, Sortenschutz und Ähnliches
  • Anmeldung aller gewerblichen Schutzrechte
  • Verfolgen von Schutzrechtsverletzungen (soweit Vertretung durch Rechtsanwälte nicht geboten)
  • Vertretung vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, Bundespatentgericht, Bundessortenamt und anderen internationalen Behörden des gewerblichen Rechtsschutzes
  • Vertretung vor dem Bundesgerichtshof in Nichtigkeitsverfahren  

Patentanwältinnen/Patentanwälte dürfen nur dann tätig werden, wenn sie von der zuständigen Stelle zur Patentanwaltschaft zugelassen wurden. Die Zulassung muss beantragt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Patentanwaltskammer.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Abschrift der Patentassessorenurkunde,
  • Abschriften über den Erwerb akademischer Grade und Titel bzw. öffentlich beglaubigte Abschriften, wenn akademische Grade und Titel nicht in der Patentassessorenurkunde enthalten sind,
  • ggf. Nachweis der halbjährigen Tätigkeit bei einem freiberuflichen Patentanwalt gem. § 5 Absatz 2 Pantentanwaltsordnung (PAO),
  • ggf. Arbeitsvertrag und Freistellungserklärung des Arbeitgebers, soweit ein ständiges Dienstverhältnis mit einem Unternehmen besteht,
  • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung bzw. eine vorläufige Deckungszusage, jeweils im Original (Mindestversicherungssumme 250.000,00 Euro für jeden Versicherungsfall)
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach der Gebuhrensatzung der zuständigen Stelle an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Das Zulassungsverfahren ist üblicherweise innerhalb von zwei Monaten ab Antragstellung abgeschlossen.


zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen VCard
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Telefon: 0800 818-8100
E-Mail: Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung


 
Patentanwaltskammer VCard
Tal 29
80331 München
Telefon: 089 242278-0
Telefax: 089 242278-24
E-Mail: Homepage: htt­p://ww­w.pa­tent­an­wal­t.de
 
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