Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sowie Schwerbehinderte, die an Amelie / Phokomelie leiden oder blinde Menschen haben die Möglichkeit, sich einen Parkausweis für Schwerbehinderte (sog. EU-Parkausweis) ausstellen zu lassen. Der Ausweis berechtigt dazu, in Deutschland und EU-Mitgliedsstaaten auf gekennzeichneten Parkplätzen für Schwerbehinderte zu parken und berechtigt, weitere Parkerleichterungen in Anspruch zu nehmen. Näheres entnehmen Sie bitte dem beigefügten Merkblatt.
Voraussetzung:
Sie haben einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal aG oder Bl oder es geht aus dem Bescheid des niedersächsischen Landesamtes für Soziales ("Versorgungsamt") hervor, dass Sie an Amelie / Phokomelie leiden.
Es ist nicht entscheidend, wie hoch der festgestellte Grad der Behinderung ist.