Stadt Winsen

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Öffnungszeiten

Montag:

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:

08:00 - 12:00 Uhr

14:00 - 16:00 Uhr

Das Einwohnermeldeamt ist bereits ab 07:00 Uhr geöffnet.

Mittwoch:

08:00 - 12:00 Uhr

Das Standesamt hat Mittwochs geschlossen

Donnerstag:

08:00 - 12:00 Uhr

15:00 - 18:00 Uhr

Freitag:

08:00 - 12:00 Uhr

Katastrophenschutz

Allgemeine Informationen

In Niedersachsen obliegen der zuständigen Stelle die Hilfeleistung in ihrem Gebiet. Sie hat dazu insbesondere u. a. eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Kreisfeuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen.

Brandschutz

Die Abwehr von Gefahren durch Brände und die Hilfeleistung bei Unglücksfällen und Notständen sind Aufgaben der Städte, Gemeinden und Samtgemeinden des Landkreises und des Landes. Die Städte, Gemeinden und Samtgemeinden sind zuständig für den abwehrenden Brandschutz und die Hilfeleistung in ihrem Gebiet (z.B. Aufstellung und Unterhaltung der Feuerwehren sowie die Bereitstellung der Geräte).

Dem Landkreis obliegen die Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes und die übergemeindlichen Aufgaben des abwehrenden Brandschutzes und Hilfeleistungen.

Weitere Aufgaben sind:

  • Bereitsstellung von Spezialfahrzeugen und Spezialdiensten
  • Ausstattung der Kreisfeuerwehr mit Material und Fahrzeugen
  • Verwaltung der Landkreisfahrzeuge
  • Zahlung von Aufwandsentschädigungen der Funktionsträger und Ausbilder
  • Verwaltung der Mittel aus der Feuerschutzsteuer, und Zuweisung an die Städte, Samtgemeinden und Gemeinden im Landkreis Harburg
  • Versicherungs- und allgemeine Fürsorge-angelegenheiten für die Mitglieder der Kreisfeuerwehr
  • Verwaltung und Betrieb der Feuerwehrtechnischen Zentrale in Hittfeld

 Katastrophenschutz

Der Katastrophenschutz ist als Aufgabe des übetragenen Wirkungskreises von den Landkreisen und kreisfreien Städten wahrzunehmen (Katastrophenschutzbehörden - § 2 Abs. 1 NKatSG).

Eine Katastrophe ist ein Notstand, bei dem Leben, Gesundheit oder die lebenswichtige Versorgung der Bevölkerung oder erhebliche Sachwerte in einem solchen Maße gefährdet oder beeinträchtigt sind, dass seine Bekämpfung durch die zuständigen Behörden und die notwendigen Einsatz- und Hilfskräfte eine zentrale Leitung erfordert.

Aufgaben des Zivil- und Katastrophenschutzes:

  • Erstellen von Katastrophenschutzplänen und Sonderplänen
  • Ausbildung der Mitglieder des Katastrophenschutzstabes des Landkreises
  • Beteiligung und Beratung aller Gemeinden
  • Zahlung von Zuwendungen für die mitwirkenden Hilfsorganisationen
  • Bekanntgabe von Manövern der Bundeswehr
  • Verwaltung der Katastrophenschutzfahrzeuge des Bundes
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.


Ansprechpartner/in
Landkreis Harburg
Schloßplatz 6
21423 Winsen (Luhe)
Telefon: 04171 693-0
Telefax: 04171 69399-100
E-Mail: Homepage: ww­w.­land­kreis-har­bur­g.de
 
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