In Niedersachsen obliegen der zuständigen Stelle die Hilfeleistung in ihrem Gebiet. Sie hat dazu insbesondere u. a. eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Kreisfeuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen.
Brandschutz
Die Abwehr von Gefahren durch Brände und die Hilfeleistung bei Unglücksfällen und Notständen sind Aufgaben der Städte, Gemeinden und Samtgemeinden des Landkreises und des Landes. Die Städte, Gemeinden und Samtgemeinden sind zuständig für den abwehrenden Brandschutz und die Hilfeleistung in ihrem Gebiet (z.B. Aufstellung und Unterhaltung der Feuerwehren sowie die Bereitstellung der Geräte).
Dem Landkreis obliegen die Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes und die übergemeindlichen Aufgaben des abwehrenden Brandschutzes und Hilfeleistungen.
Weitere Aufgaben sind:
- Bereitsstellung von Spezialfahrzeugen und Spezialdiensten
- Ausstattung der Kreisfeuerwehr mit Material und Fahrzeugen
- Verwaltung der Landkreisfahrzeuge
- Zahlung von Aufwandsentschädigungen der Funktionsträger und Ausbilder
- Verwaltung der Mittel aus der Feuerschutzsteuer, und Zuweisung an die Städte, Samtgemeinden und Gemeinden im Landkreis Harburg
- Versicherungs- und allgemeine Fürsorge-angelegenheiten für die Mitglieder der Kreisfeuerwehr
- Verwaltung und Betrieb der Feuerwehrtechnischen Zentrale in Hittfeld
Katastrophenschutz
Der Katastrophenschutz ist als Aufgabe des übetragenen Wirkungskreises von den Landkreisen und kreisfreien Städten wahrzunehmen (Katastrophenschutzbehörden - § 2 Abs. 1 NKatSG).
Eine Katastrophe ist ein Notstand, bei dem Leben, Gesundheit oder die lebenswichtige Versorgung der Bevölkerung oder erhebliche Sachwerte in einem solchen Maße gefährdet oder beeinträchtigt sind, dass seine Bekämpfung durch die zuständigen Behörden und die notwendigen Einsatz- und Hilfskräfte eine zentrale Leitung erfordert.
Aufgaben des Zivil- und Katastrophenschutzes:
- Erstellen von Katastrophenschutzplänen und Sonderplänen
- Ausbildung der Mitglieder des Katastrophenschutzstabes des Landkreises
- Beteiligung und Beratung aller Gemeinden
- Zahlung von Zuwendungen für die mitwirkenden Hilfsorganisationen
- Bekanntgabe von Manövern der Bundeswehr
- Verwaltung der Katastrophenschutzfahrzeuge des Bundes