In einigen besonders geregelten Fällen, etwa bei Maklerinnen, Maklern, Gaststätten, Bauträgerinnen, Bauträgern, Baubetreuerinnen und Baubetreuern, müssen Sie auch folgende Änderungen anzeigen:
- Namensänderungen oder Umfirmierungen
- Veränderungen in der Geschäftsführung bei im Handelsregister eingetragenen Firmen
- Veränderungen der Privatanschriften der Gewerbetreibenden sowie der Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer
Grundsätzlich ist eine Vorsprache erforderlich.