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Montag:

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Dienstag:

08:00 - 12:00 Uhr

14:00 - 16:00 Uhr

Das Einwohnermeldeamt ist bereits ab 07:00 Uhr geöffnet.

Mittwoch:

08:00 - 12:00 Uhr

Das Standesamt hat Mittwochs geschlossen

Donnerstag:

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15:00 - 18:00 Uhr

Freitag:

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Behinderung: Feststellung - auf Antrag des behinderten Menschen

Allgemeine Informationen

Sind Sie von einer Behinderung betroffen und seit mehr als 6 Monaten gesundheitlich beeinträchtigt? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Feststellung Ihrer Behinderung beantragen.

Als Ergebnis der Prüfung wird bei Ihnen gegebenenfalls ein Grad der Behinderung festgestellt. Sollte die Prüfung der benötigten Unterlagen einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr ergeben, so kann Ihnen ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden.

Im Zuge der Prüfung können bei Ihnen neben dem Grad der Behinderung eventuell besondere gesundheitliche Einschränkungen festgestellt werden. Die dazugehörigen Merkzeichen werden gegebenenfalls in den Schwerbehindertenausweis eingetragen.

Folgende Merkzeichen können durch die zuständige Behörde anerkannt werden und berechtigen Sie zu weiteren Nachteilsausgleichen:

  • G – erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
  • aG – außergewöhnliche Gehbehinderung
  • H – Hilflosigkeit
  • B – Berechtigung für eine ständige Begleitung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
  • RF – Rundfunkgebührenermäßigung und/oder Gebührenermäßigung beim Telefonanschluss
  • GL – Gehörlosigkeit
  • BL – Blindheit
  • TBL – Taubblindheit
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt in Niedersachsen beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • formloser Antrag auf Feststellung einer Behinderung
  • Antragsformular der zuständigen Stelle
  • wenn vorhanden:
    • anderweitige Feststellungsnachweise über den Grad der Behinderung (beispielsweise Rentenbescheid oder entsprechende Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung) 
    • relevante medizinische Unterlagen, zum Beispiel Gutachten
  • bei Vertretung: Vollmacht oder Ausweis der betreuenden Person
  • für Antragstellende ohne Staatsbürgerschaft eines EUMitgliedstaats: Nachweis über rechtmäßigen Aufenthalt
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Was sollte ich noch wissen?

Obwohl ein formloser Antrag möglich ist, wird von Ihnen im Nachgang das ausgefüllte Antragsformular benötigt.


zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Lüneburg VCard
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Telefon: 04131 15-0
Telefax: 04131 15-3295
E-Mail: Homepage: ww­w.­so­zia­les.­nie­der­sach­sen.deÖffnungszeiten:

  • Telefonische Erreichbarkeiten: Mo bis Fr 10:00 – 11:00 Uhr, Di und Do 14:00 – 15:00 (außer an Tagen vor niedersächsischen Feiertagen)

  • Besuchstermine sind zwingend zu vereinbaren.


 
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