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Öffnungszeiten

Montag:

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:

08:00 - 12:00 Uhr

14:00 - 16:00 Uhr

Das Einwohnermeldeamt ist bereits ab 07:00 Uhr geöffnet.

Mittwoch:

08:00 - 12:00 Uhr

Das Standesamt hat Mittwochs geschlossen

Donnerstag:

08:00 - 12:00 Uhr

15:00 - 18:00 Uhr

Freitag:

08:00 - 12:00 Uhr

Einbürgerungen

Allgemeine Informationen

In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.

Einen Anspruch auf Einbürgerung besitzen Ausländer, die seit acht Jahren rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Einbürgerung im Ermessenswege möglich.

Grundsätzliche Informationen hierzu finden Sie im Internetauftritt des Bundesministerium des Inneren und für Heimat unter: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatsangehoerigkeit/einbuergerung/einbuergerung-node.html

Ein telefonisches Beratungsgespräch mit einer der nebenstehenden Ansprechpersonen ist in jedem Fall sinnvoll.

Information zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes:

Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts ist am 19.01.2024 im Bundestag beschlossen worden.

Wesentliche Inhalte sind:

Verkürzung des erforderlichen rechtmäßigen Aufenthalts von 8 auf 5 Jahren.

Die bisherige Staatsbürgerschaft muss nicht mehr aufgegeben werden.

Eine Einbürgerung bei Bezug von Bürgergeld oder Grundsicherung ist nur noch in selten Ausnahmefällen möglich.

Das Gesetz tritt am 27.06.2024 in Kraft. Weitere Informationen finden Sie in dem Artikel "Anreize schaffen für Integration" unter: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/schwerpunkte/DE/einwanderungsland/staatsangehoerigkeitsrecht.html;jsessionid=81FE5F9B4F2AC4395A726C5C691E1BD4.live862 

Inhaber einer Einbürgerungszusicherung werden dann von der Einbürgerungsbehörde informiert und können unter Beibehaltung ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit eingebürgert werden. Auch die Personen, die sich bereits bei der Einbürgerungsbehörde erkundigt haben und dort Ihre Kontaktdaten hinterlegt haben, werden benachrichtigt.

Eingebürgerte Personen, die eine Auflage erhalten haben, Ihre bisherige Staatsbürgerschaft nachträglich aufzugeben, sind von der Verpflichtung befreit.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Einbürgerungsbehörde des Landkreises und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Harburg
Herr V. DierssenStandort anzeigen
Amt / Bereich
Ordnung und Verbraucherschutz
Kreisverwaltung Gebäude A
Schloßplatz 6
21423 Winsen (Luhe)
Telefon: 04171 693-249
Telefax: 04171 693-99249
E-Mail:
Frau H. Cigerli (Buchstaben A - D)Standort anzeigen
Amt / Bereich
Ordnung und Verbraucherschutz
Kreisverwaltung Gebäude A
Schloßplatz 6
21423 Winsen (Luhe)
Telefon: 04171 693-3256
E-Mail:
Frau J. Huthmann (Buchstaben E - Ke)Standort anzeigen
Amt / Bereich
Ordnung und Verbraucherschutz
Kreisverwaltung Gebäude A
Schloßplatz 6
21423 Winsen (Luhe)
Telefon: 04171 693-7901
E-Mail:
Frau A. Petras (Buchstaben Kf - P)Standort anzeigen
Amt / Bereich
Ordnung und Verbraucherschutz
Kreisverwaltung Gebäude A
Schloßplatz 6
21423 Winsen (Luhe)
Telefon: 04171 693-455
Telefax: 04171 693-99455
E-Mail:
Frau K. Kuhlmann (Buchstaben Q - Z)Standort anzeigen
Amt / Bereich
Ordnung und Verbraucherschutz
Kreisverwaltung Gebäude A
Schloßplatz 6
21423 Winsen (Luhe)
Telefon: 04171 693-649
Telefax: 04171 693-99649
E-Mail:
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