Von der Verwaltung festgesetzte Bußgelder können an die Stadtkasse per Überweisung oder am Barschalter im Erdgeschoss des Rathauses bar oder per Karte gezahlt werden. Bei Überweisungen geben Sie bitte unbedingt das Aktenzeichen des Vorganges an, da die Zahlung sonst nicht Ihrem Fall zugeordnet werden kann. Bei Zahlungen am Barschalter erhalten Sie eine Quittung.
Bußgeld bezahlen
Allgemeine Informationen
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Zahlungsfrist beträgt - sofern im Bußgeldbescheid keine konkrete andere Frist gesetzt wird - 2 Wochen nach Bestandskraft des Bußgeldbescheides.
Rechtsgrundlage
Kommunalhaushalts- und Kassenverordnung (KomHKVO)
Was sollte ich noch wissen?
Sollten Sie die Geldbuße nicht termingerecht in einer Summe zahlen können, wenden Sie sich bitte an den im Bußgeldbescheid genannten Sachbearbeiter und vereinbaren eine angemessene Ratenzahlung.
Ansprechpartner/in
GB I Finanzen, Beiträge, zentrales Controlling![]() | |
Schloßplatz 1 21423 Winsen Telefon: 04171 657-0 | Montag - Freitag 08.00 - 12.00 Uhr |