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Berufsausbildung im Dualen System

Allgemeine Informationen

Die Berufsausbildung in Deutschland erfolgt überwiegend im Dualen System. Dieser Begriff bedeutet Ausbildung in einem Betrieb der Wirtschaft, in der Verwaltung oder in Praxen eines freien Berufs einerseits und in der Berufsschule andererseits, also an zwei Lernorten.

Bei der Schulischen Berufsausbildung (Vollzeitschulform) erfolgt sowohl die praktische als auch die theoretische Ausbildung in der Berufsschule.

Grundlage für die betriebliche Ausbildung im Dualen System ist das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und für die Ausbildung in einem Handwerksberuf die Gesetz zur Ordnung des Handwers (HwO). Beide Gesetze regeln unter anderem die Rechte und Pflichten der Ausbildungsbetriebe und der Auszubildenden, den Berufsausbildungsvertrag, der in jedem Fall die individuelle Rechtsgrundlage eines Ausbildungsverhältnisses sein muss, das System der anerkannten Ausbildungsberufe sowie die Aufgaben der zuständigen Stellen, d.h. in der Regel der Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern usw.

Die Rechtsgrundlage des zweiten Lernortes, der Berufsschule, ist das Niedersächsische Schulgesetz (NSchulG). Die hier wichtigste Bestimmung ist die Berufsschulpflicht: Auszubildende müssen die Berufsschule besuchen, unabhängig davon, ob sie die allgemeine 12-jährige Schulpflicht bereits erfüllt haben oder nicht.

Diese Verpflichtung beruht darauf, dass die betrieblichen Ausbildungsinhalte und die berufsschulischen Lehrpläne aufeinander abgestimmt sind, sodass der Verzicht auf den Berufsschulbesuch die Gesamtausbildung lückenhaft werden ließe. Überdies bestimmt das Berufsbildungsgesetz, dass auch der berufsbezogene Lehrstoff der Berufsschule Gegenstand der Abschlussprüfung sein muss. Die Berufsschule hat somit ihren festen Platz im Dualen System der beruflichen Bildung.

Ausführliche Informationen:

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit, die auf Wunsch auch Ausbildungsbewerberinnen und -bewerber in einen Ausbildungsbetrieb vermittelt.

Wer einen betrieblichen Ausbildungsplatz sucht, sollte sich in jedem Fall auch an seine zuständige Bundesagentur für Arbeit wenden. Das schließt nicht aus, dass sich die Bewerberinnen und Bewerber selbst einen Ausbildungsplatz suchen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Die Berufsinformationszentren der Bundesagentur für Arbeit bieten ausführliche Erklärungen aller anerkannten Ausbildungsberufe in Wort, Schrift und Bild.


zuklappenExterne Behörden
Agentur für Arbeit WinsenErnststraße 4
21423 Winsen (Luhe)
Telefon: 0800 4 5555 00
Telefax: 04171 704550
Homepage: htt­p://ww­w.­ar­beit­s­agen­tur.de

Montags - Freitags: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstags zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit:
Mo - Fr 08:00 - 18:00 Uhr 
Agentur für Arbeit BuchholzBreite Str. 4
21244 Buchholz in der Nordheide
Telefon: 0800 4555500
Telefax: 04181 997240
Homepage: htt­p://ww­w.­ar­beit­s­agen­tur.de

Montags - Freitags 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstags zusätzlich 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit:
Mo - Fr 08:00 - 18:00 
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