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Schwarzarbeit Meldung

Allgemeine Informationen

Was ist Schwarzarbeit?

Der Begriff Schwarzarbeit als Teil der sogenannten Schattenwirtschaft, der illegalen Beschäftigung, hat typischerweise die Problemkreise Hinterziehung von Steuern und Sozialabgaben sowie die Umgehung bestimmter Berufszulassungsregelungen im Blickfeld.

Schwarzarbeit lässt sich danach als die Teilnahme am Markt für entgeltliche Dienst- oder Werkleistungen ohne vollständige Übernahme der dabei durch das öffentliche Recht allen Wettbewerbern auferlegten Lasten verstehen.

Zu den am meisten von Schwarzarbeit betroffenen Gewerben zählen

- das Bauhaupt- und Baunebengewerbe

- das Hotel- und Gaststättengewerbe

- der Gebrauchtwagenhandel

- Auskunftsbüros

- Gebäudereinigungen

 

D.h., dort wo z.B. ganze Häuser von angeblichen Freunden und Bekannten hochgezogen werden, hat die illegale Tätigkeit verheerende Folgen für die Gesamtwirtschaft.

Die vielfältigen Formen illegaler Beschäftigung hat die Schattenwirtschaft nach wissenschaftlichen Schätzungen auf 15 % des Bruttosozialproduktes anwachsen lassen. Der entstehende volkswirtschaftliche und finanzwirtschaftliche Schaden ist unermesslich und kann in dreistelligen Milliardenbeträgen jährlich beziffert werden.

Die effektivere Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung ist eine vorrangige politische Aufgabe. Durch das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit hat der Gesetzgeber versucht, einer Ausdehnung der Schwarzarbeit entgegenzuwirken. Danach drohen demjenigen, der Dienst- oder Werkleistungen in erheblichem Umfang gesetzeswidrig erbringt, drakonische Geldbußen, in Einzelfällen bis zu 100.000 €.

Zur Koordinierung und damit Verfolgung und Ahndung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten haben die beteiligten Behörden auf regionaler Ebene eine Koordinierungsgruppe gebildet. Dazu gehören:

- Arbeitsamt

- Hauptzollamt

- Staatsanwaltschaft

- Polizei

- Finanzamt

- Gewerbeaufsichtsamt

- Träger der Renten- und Krankenversicherung sowie

- der Landkreis.

Die Handwerkskammer, Kreishandwerkerschaft, Innungen und andere Institutionen arbeiten mit diesen Stellen zusammen.


zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Harburg
Herr M. RieperStandort anzeigen
Amt / Bereich
Ordnung und Verbraucherschutz
Kreisverwaltung Gebäude A
Schloßplatz 6
21423 Winsen (Luhe)
Telefon: 04171 693-371
Telefax: 04171 693-99371
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zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Hauptzollamt Hannover VCard
Hackelthalstr. 7
30161 Hannover
Telefax: 0511 37414-199
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