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Bauvoranfrage und Bauvorbescheid

Allgemeine Informationen

Vor dem Einreichen eines Bauantrages kann die Bauherrin oder der Bauherr mit einer Bauvoranfrage über einzelne Fragen, über die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wäre und die selbstständig beurteilt werden können, bei der zuständigen Stelle eine Auskunft zu dem Bauvorhaben anfordern.

Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn z. B. unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind. Zudem erhält die Bauherrin / der Bauherr bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.

Der Vorbescheid gilt drei Jahre und bindet die zuständige Stelle für diesen Zeitraum, insoweit die inhaltlichen Aussagen im Vorbescheid nicht grundsätzlich abweichen. Eine Verlängerung des Vorbescheides ist auf Antrag möglich.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Bauaufsichtsbehörde der Stadt Winsen (Luhe).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Der Antrag auf Vorbescheid ist mit dem entsprechenden Formular einzureichen und sollte Lageplan oder Auszug aus der Flurkarte, Beschreibung des Vorhabens sowie Bauvorlagen enthalten.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Geltungsdauer: 3 Jahre


zuklappenAnsprechpartner/in
Herr M. WieseStandort anzeigen
Rathaus Stadt Winsen/Luhe, Zimmer 3.OG 02 // 3. OG
Schloßplatz 1
21423 Winsen
Telefon: 04171 657-205
Telefax: 04171 657-168-237
E-Mail:
Herr J. JohstStandort anzeigen
Rathaus Stadt Winsen/Luhe, Zimmer 3.OG 02 // 3. OG
Schloßplatz 1
21423 Winsen
Telefon: 04171 657-220
Telefax: 04171 657-168-237
E-Mail:
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