Stadt Winsen

Collage 3 - Häuser
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Automatensteuer

Allgemeine Informationen

Die Automatensteuer beziehungsweise Spielapparatesteuer ist eine Vergnügungssteuer, die von den Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden kann. Sie ist als Aufwandssteuer anzusehen. Besteuert wird der Aufwand des Spielers für sein Spielvergnügen. Steuerschuldner ist der Halter von Spielapparaten. Das ist entweder der Eigentümer oder derjenige, dem der Apparat vom Eigentümer zur Nutzung überlassen wird. Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen.
Die Festlegung der Steuersätze ist ausschließlich den Gemeinden überlassen. Die Bemessung der Steuer richtet sich bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit in der Regel nach dem Einspielergebnis der Apparate (Bruttokasse). 

Welche Gebühren fallen an?

Bei der Besteuerung nach dem Einspielergebnis des jeweiligen Kalendermonats beträgt die Steuer 19 % v. H. vom Einspielergebnis.

Rechtsgrundlage

https://www.winsen.de/downloads/datei/OTAyMDAwODY4Oy07L3Vzci9sb2NhbC9odHRwZC92aHRkb2NzL2Ntcy93aW5zZW4vbWVkaWVuL2Rva3VtZW50ZS92ZXJnbnVlZ3VuZ3NzdGV1ZXJzYXR6dW5nX3ZvbV8xOC4xMi4yMDE4LnBkZg%3D%3D


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