Die Ausführungsgenehmigung für fliegende Bauten kann auf Antrag um längstens fünf Jahre verlängert werden. Die Verlängerung wird im Prüfbuch erteilt.
Ausführungsgenehmigung für fliegende Bauten: Verlängerung
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG – Genehmigungsstelle Fliegende Bauten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Prüfbuch
- Mängelfreier Prüfbericht über die Anlage von einem Sachverständigen für fliegende Bauten
Welche Gebühren fallen an?
- Abgabe:60,00 EUR - 540,00 EUR
Nrn. 5.2 der Anlage 1 zur Baugebührenordnung (BauGO).) in Abhängigkeit vom Maß des Verwaltungsaufwandes sowie dem Wert des Gegenstandes
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Verlängerung der Ausführungsgenehmigung muss rechtzeitig vor Ablauf der Geltungsdauer beantragt werden.
Externe Behörden
TÜV Nord - Genehmigungsstelle Fliegende BautenAm TÜV 1 30519 Hannover Telefon: 0511 998-0 Telefax: 0511 9986-1237 E-Mail: info@tuev-nord.deHomepage: http://www.tuev-nord.de |
Externe Ansprechpartner/in
TÜV NORD Genehmigungsstelle Fliegende Bauten Am Tüv 1 30519 Döhren Telefon: 0511 986-1479 E-Mail: tschulze@tuev-nord.de |