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Ausführungsgenehmigung für fliegende Bauten: Verlängerung

Allgemeine Informationen

Die Ausführungsgenehmigung für fliegende Bauten kann auf Antrag um längstens fünf Jahre verlängert werden. Die Verlängerung wird im Prüfbuch erteilt.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG – Genehmigungsstelle Fliegende Bauten.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Prüfbuch
  • Mängelfreier Prüfbericht über die Anlage von einem Sachverständigen für fliegende Bauten
Welche Gebühren fallen an?
  • Abgabe:60,00 EUR - 540,00 EUR
    Nrn. 5.2 der Anlage 1 zur Baugebührenordnung (BauGO).) in Abhängigkeit vom Maß des Verwaltungsaufwandes sowie dem Wert des Gegenstandes
Welche Fristen muss ich beachten?

Die Verlängerung der Ausführungsgenehmigung muss rechtzeitig vor Ablauf der Geltungsdauer beantragt werden.


zuklappenExterne Behörden
TÜV Nord - Genehmigungsstelle Fliegende BautenAm TÜV 1
30519 Hannover
Telefon: 0511 998-0
Telefax: 0511 9986-1237
E-Mail: Homepage: htt­p://ww­w.­tuev-nord.de

 
zuklappenExterne Ansprechpartner/in
TÜV NORD Genehmigungsstelle Fliegende Bauten VCard
Am Tüv 1
30519 Döhren
Telefon: 0511 986-1479
E-Mail:
 
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