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Öffnungszeiten

Montag:

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:

08:00 - 12:00 Uhr

14:00 - 16:00 Uhr

Das Einwohnermeldeamt ist bereits ab 07:00 Uhr geöffnet.

Mittwoch:

08:00 - 12:00 Uhr

Das Standesamt hat Mittwochs geschlossen

Donnerstag:

08:00 - 12:00 Uhr

15:00 - 18:00 Uhr

Freitag:

08:00 - 12:00 Uhr

Approbation als Apothekerin/Apotheker Erteilung

Allgemeine Informationen

Wer den Beruf als Apothekerin/Apotheker in Deutschland ausüben möchte, bedarf einer gesonderten Berufsberechtigung: der Approbation oder der Berufserlaubnis.

Die Approbation stellt die umfassendere Berufszulassung dar.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Apothekerkammer Niedersachsen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Was sollte ich noch wissen?

Wer im Ausland den Beruf einer Apothekerin/eines Apothekers ausüben möchte, wird in der Regel ein "Certificate of good standing" (künftig: Certificate of Current Professional Status) benötigen. Diese Bescheinigung wird ebenfalls durch die zuständige Stelle ausgestellt, sofern der Beruf zuletzt in Niedersachsen ausgeübt wurde.


zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Apothekerkammer Niedersachsen VCard
An der Markuskirche 4
30163 Hannover
Telefon: 0511 390-990
Telefax: 0511 390-99-36
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.apo­the­ker­kam­mer-nie­der­sach­sen.de
 
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