Wer den Beruf als Apothekerin/Apotheker in Deutschland ausüben möchte, bedarf einer gesonderten Berufsberechtigung: der Approbation oder der Berufserlaubnis.
Die Approbation stellt die umfassendere Berufszulassung dar.
Montag:
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
Das Einwohnermeldeamt ist bereits ab 07:00 Uhr geöffnet.
Mittwoch:
08:00 - 12:00 Uhr
Das Standesamt hat Mittwochs geschlossen
Donnerstag:
08:00 - 12:00 Uhr
15:00 - 18:00 Uhr
Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr
Wer den Beruf als Apothekerin/Apotheker in Deutschland ausüben möchte, bedarf einer gesonderten Berufsberechtigung: der Approbation oder der Berufserlaubnis.
Die Approbation stellt die umfassendere Berufszulassung dar.
Die Zuständigkeit liegt bei der Apothekerkammer Niedersachsen.
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Wer im Ausland den Beruf einer Apothekerin/eines Apothekers ausüben möchte, wird in der Regel ein "Certificate of good standing" (künftig: Certificate of Current Professional Status) benötigen. Diese Bescheinigung wird ebenfalls durch die zuständige Stelle ausgestellt, sofern der Beruf zuletzt in Niedersachsen ausgeübt wurde.
Apothekerkammer Niedersachsen An der Markuskirche 4 30163 Hannover Telefon: 0511 390-990 Telefax: 0511 390-99-36 E-Mail: info@apothekerkammer-nds.deHomepage: https://www.apothekerkammer-niedersachsen.de |