Flächennutzungsplan
Allgemeine Informationen
Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück bebauen wollen, sollten Sie klären, welche Voraussetzungen für das Grundstück vorherrschen.
Die im nachfolgendem aufgeführten Bauleitpläne können Ihnen als erste Orientierung dienen. Sollten Sie bereits konkrete Fragen haben, empfehlen wir Ihnen, direkt mit der Bauaufsicht zu sprechen und sich beraten zu lassen.
Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan)
Download als PDF© Stadt Winsen (Luhe)
Der Flächennutzungsplan (abgekürzt: F-Plan oder FNP) gilt für das gesamte Stadtgebiet (inkl. der 13 Ortsteile) und stellt die aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung sich ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Stadt Winsen (Luhe) dar. Als vorbereitender Bauleitplan gibt er der Verwaltung verbindliche Hinweise zur Entscheidung über Genehmigungen von Vorhaben oder den Inhalt von Bebauungsplänen. So werden beispielsweise Flächen von Wohngebieten, Gewerbegebieten und Ackerflächen dargestellt.
Die möglichen Inhalte, das Verfahren der Planaufstellung und die rechtlichen Folgewirkungen des F-Plans sind im Baugesetzbuch definiert. Ergänzende Vorgaben zu den Inhalten finden sich in der Baunutzungsverordnung.
Der F-Plan entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten.
Ein Anspruch auf eine Baugenehmigung besteht nur, wenn das Bauvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes (B-Plan) liegt und das Vorhaben den Festsetzungen des B-Planes entspricht
oder
das Bauvorhaben innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils liegt und sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.
Hinweis
Die auf den Seiten der Bauleitplanung dargestellten Planwerke dienen lediglich Informationszwecken. Das Urheberrecht sowie sämtliche sonstigen Rechte (insbesondere Nutzungsrechte wie Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung in jeglicher Form etc.) liegen beim Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung (LGLN).
Zusatzinformationen: