Abwasserbeseitigung
Die Abteilung Abwasserbeseitigung ist zuständig für die Planung, den Bau und die Unterhaltung der städtischen Anlagen für die Schmutz- und Niederschlagswasser-entsorgung sowie für die Genehmigung der entsprechenden Anlagen auf privaten Grundstücken.
Zu den städtischen Anlagen gehören alle öffentlichen Entwässerungskanäle, Pumpwerke sowie die Entwässerungsgräben, Regenrückhalte- und Versickerungsbecken.
Die Stadtentwässerung Winsen (Luhe) betreibt hierfür:
- 141 km Schmutzwasserkanal
- 95 km Regenwasserkanal für die Grundstücks- und Straßenentwässerung
- 71 Abwasserpumpwerke
- 24 Regenrückhaltebecken
- ~67 km Gräben
Allgemeine Informationen
Für Grundstücke, die im Bereich des öffentlichen Schmutzwasserkanalnetzes liegen, ist der Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage herzustellen (Anschlusspflicht).
Bei der Regenentwässerung richtet sich die Anschlussmöglichkeit oder -pflicht nach dem jeweiligen Ausbau des Regenwasserkanalnetzes. Eine Auskunft/Vorgabe hierzu erhalten Sie auf Nachfrage und/oder als Auflage in der Baugenehmigung bzw. im Zuge der Anforderung des Entwässerungsantrages.
Die Eigentümer der Grundstücke sind für den ordnungsgemäßen Zustand und eine einwandfreie Funktion der Entwässerungsanlage auf dem Grundstück einschl. der Hausanschlussleitung zwischen Grundstücksgrenze und Straßenkanal selbst verantwortlich.
Bei Grundstücksentwässerungsanlagen von neu geplanten und auch bereits bestehenden Anlagen sind u.a. folgende Regeln zu beachten:
- Die Schmutzwasserleitungen müssen dicht sein, damit kein Fremdwasser und Wurzeleinwuchs in die Abwasseranlage eindringen kann.
- Tiefliegende Entwässerungsobjekte eines Bauwerks müssen gegen Rückstau gesichert sein (Überflutungsgefahr).
- Es darf kein Regenwasser in die öffentliche Schmutzwasserkanalisation eingeleitet werden.
- Regen- und Schmutzwasser sind getrennt abzuleiten (Trennsystem).
- Die Leitungen müssen durch Kontrollschächte und Reinigungsöffnungen zugänglich sein, damit im Fall einer Verstopfung diese auf einfachem Wege beseitigt werden kann.
- Mit den Arbeiten an der Entwässerungsanlage (auch bei baulichen Veränderungen bestehender Anlagen) darf erst nach erteilter Entwässerungsgenehmigung begonnen werden.
- Die Einleitung von Grundwasser aus Grundwasserabsenkungen ist erst nach erfolgter Genehmigung an die öffentliche Kanalisation möglich.
Bitte beachten Sie auch unser
Allgemeine Informationen
Für den Anschluss an die öffentliche Schmutz- und Regenwasserkanalisation und deren Nutzung sowie für Änderungen an der Entwässerungsanlage oder der bestehenden Genehmigung ist eine Entwässerungsgenehmigung erforderlich.
Die Stadt Winsen (Luhe) hat in der Abwasserbeseitigungssatzung Einleitungsbedingungen für das einzuleitende Abwasser festgelegt, um den einwandfreien Betrieb der Kanalisation und des Klärwerks zu gewährleisten. Bei der Erteilung der Entwässerungsgenehmigung entscheidet sich auch, ob insbesondere im industriellen und gewerblichen Bereich eine Vorbehandlung des Abwassers erforderlich ist.
Für die Einleitung bestimmter Abwasserarten, die gefährliche Stoffe enthalten können, besteht nach dem Niedersächsischen Wassergesetz darüber hinaus eine besondere Genehmigungspflicht.
Auch für die Beseitigung von Niederschlagswasser über die öffentliche Regenwasserkanalisation ist eine Entwässerungsgenehmigung erforderlich.
Der Umfang der einzureichenden Unterlagen kann sich nach der Art und Größe des jeweiligen Bauvorhabens unterscheiden.
Welche Unterlagen einzureichen sind, ist aus den jeweiligen „Hinweisen für die Anfertigung von Anträgen…“ ersichtlich.
Was sollte ich sonst noch wissen?
Für die direkte Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser in ein oberirdisches Gewässer und die Niederschlagswasserversickerung ist ebenfalls eine Genehmigung erforderlich.
Bis zu einer abflusswirksamen (befestigten) Fläche < 1000 m² erfolgt hierfür die Genehmigung im Zuge der Entwässerungsgenehmigung durch die Stadt Winsen (Luhe).
Bei Flächen oberhalb 1000 m² ist eine wasserrechtliche Erlaubnis (Direkteinleitererlaubnis) erforderlich.
Der Zuständigkeitsbereich hierfür liegt beim Landkreis Harburg, Abteilung Boden/Luft/Wasser.
Hierfür wenden Sie sich bitte direkt an den Landkreis Harburg.
(„private Bauvorhaben“ - kleine Wohnhäuser bis ca. 4 WE, Kleingewerbe)
(Mehrfamilienhäuser, Gewerbebauten)
Für die Planung der Entwässerungsanlage ist der Kanalbestandsplan eine wichtige Grundlage.
Im Kanalbestandsplan wird die für das Bauvorhaben maßgebliche Rückstauebene festgelegt und die Lage bereits vorhandener Hausanschlüsse ist ersichtlich.
In der Regel sind in den herausgegebenen Kanalbestandsplänen die Deckelhöhen der Schächte im öffentlichen Bereich nicht sichtbar, da sich im Laufe der Zeit die vorhandenen Höhen durch Erneuerung der Straßendecke o.ä. ändern können.
In diesen Fällen sind die tatsächlichen Höhen vor Ort zu nivellieren oder für die Festlegung der Bauhöhen als Nullpunkt anzusetzen.
Für die Anforderung eines Kanalbestandsplanes wird die genaue Lage des Grundstücks benötigt, die durch Straße und Hausnummer und ggf. auch durch die Flurstücksnummer festgelegt wird.
Die Anforderung kann telefonisch, persönlich oder auch per E-Mail erfolgen.
Bei Detailfragen sollte ein Termin mit dem/der zuständigen Ansprechpartner/in vereinbart werden.
Kanalunterhaltung im öffentlichen Bereich für Abwasser u. Oberflächenwasser
Für folgende Bereiche ist die Kanalunterhaltung zuständig:
Schmutzwasserkanal
- Pumpwerke
- Kanalsanierung u. Reparatur
- Kanalinspektion
- Kanalreinigung
- Beseitigung von Betriebsstörungen im öffentlichen Kanal wie Kanalverstopfungen
Regenwasserkanal
- Pumpwerke
- Kanalsanierung u. Reparatur
- Kanalreinigung
- Kanalinspektion
- Reinigung der Straßenabläufe im Bereich der städtischen Straßen
- Regenwasserrückhaltebecken
- Vorflutgräben
- Beseitigung von Betriebsstörungen im öffentlichen Kanal wie Kanalverstopfungen
Bei Störungen im Betrieb, wie Verstopfungen, Schäden, klappernden Kanalabdeckungen und sonstigen Mängeln innerhalb der üblichen Bürozeiten wenden Sie sich bitte an Frau Neysters.
Bei akuten Störungen außerhalb der üblichen Bürozeiten wenden Sie sich bitte direkt an das Klärwerk unter der Telefonnummer 04171 787890.
Der Einbau einer Fettabscheideranlage ist genehmigungspflichtig.
Die Beantragung erfolgt zusammen mit dem Entwässerungsantrag.
Hierfür sind zusätzlich die Berechnung der Größe der zu installierenden Fettabscheideranlage sowie die dazugehörigen technischen Unterlagen und das Prüfzeugnis erforderlich.
Weitere Informationen über Notwendigkeit, Betrieb und Wartung von Fettabscheideranlagen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt der Stadt Winsen (Luhe).
Einleitungen in öffentliche Abwasseranlagen (Indirekteinleitungen)
Unternehmen, die Abwasser mit gefährlichen Stoffen in öffentliche Kanalisationen einleiten wollen, benötigen hierfür eine gesonderte wasserrechtliche Genehmigung (Indirekteinleitergenehmigung).
Betroffen sind u. a. metallverarbeitende Betriebe, KFZ-Betriebe, chemische Reinigungen, Zahnarztpraxen, Fotolabore und Druckereien.
Vor der Übergabe / Einleitung in die öffentliche Kanalisation ist eine Abwasserqualität zu erreichen, wie dies die jeweils in Betracht kommenden Verfahren nach dem Stand der Technik ermöglichen. Dieses kann die Vorbehandlung des Abwassers erfordern.
Die Genehmigung kann sowohl die Konzentration der Inhaltsstoffe (Schadstoffe) als auch die Abwassermenge begrenzen. Sie kann schädliche Substanzen auch ganz ausschließen.
Die Indirekteinleitergenehmigung ist ein Instrument zur Vermeidung oder Verminderung gefährlicher Stoffe in unseren oberirdischen Gewässern.
Für Indirekteinleitergenehmigungen im Winsener Stadtgebiet und in den Ortsteilen ist die Stadt Winsen (Luhe) die zuständige Genehmigungsbehörde.
Die erforderlichen Antragsunterlagen erfragen Sie bitte bei Frau Rehbock.
Rechtsgrundlage:
§ 58 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Abwasserverordnung (AbwV)
Weitere Hinweis für die Einleitung von mineralölhaltigem Abwasser finden Sie auch auf der Seite des