11.12.2014 - 21.2 Haushalt 2015 - Erlass der Haushaltssatzung mit...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 21.2
- Gremium:
- Rat der Stadt Winsen (Luhe)
- Datum:
- Do., 11.12.2014
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage für Rat
- Federführend:
- Finanzen, Digitales, Personal
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Abstimmungsergebnis:
Zu 1. Ja: 21 Nein: 17 Enthaltung: 0
Zu 2. Ja: 21 Nein: 16 Enthaltung: 1
Zu 3. Ja: 34 Nein: 0 Enthaltung: 4
Zu 4. Ja: 21 Nein: 17 Enthaltung: 0
Daraus resultierend wird die Haushaltssatzung wie folgt beschlossen und bekannt gemacht:
Haushaltssatzung der Stadt Winsen (Luhe) für das Haushaltsjahr 2015
Aufgrund der §§ 58 und 112 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG)
hat der Rat der Stadt Winsen (Luhe) in seiner Sitzung am 11.12.2014 folgende
Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr wird wie folgt festgesetzt:
- Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 ordentliche Erträge 47.329.500 EUR
1.2 ordentliche Aufwendungen 47.329.500 EUR
1.3 außerordentliche Erträge 6.000 EUR
1.4 außerordentliche Aufwendungen 6.000 EUR
2 Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 45.598.500 EUR
2.2 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 42.506.000 EUR
2.3 Einzahlungen für Investitionstätigkeit 6.899.200 EUR
2.4 Auszahlungen für Investitionstätigkeit 18.635.600 EUR
2.5 Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 9.557.700 EUR
2.6 Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 2.235.900 EUR
§ 1a
Der Haushaltsplan Abwasser wird wie folgt festgesetzt:
Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
ordentliche Erträge 3.737.500 EUR
ordentliche Aufwendungen 3.737.500 EUR
Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 3.074.500 EUR
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.160.100 EUR
Einzahlungen für Investitionstätigkeit 905.600 EUR
Auszahlungen für Investitionstätigkeit 708.000 EUR
Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 0 EUR
Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 0 EUR
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 9.557.700
EUR festgesetzt.
§ 2a
Im Finanzhaushalt Abwasser wird keine Kreditaufnahmen veranschlagt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung wird auf 6.696.600 EUR
festgesetzt.
§ 3a
Im Finanzhaushalt Abwasser werden keine Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistungen von
Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 7.599.750 EUR festgesetzt.
§ 4a
Für den Haushaltsplan Abwasser wird der Höchstbetrag der Liquiditätskredite auf
512.417 EUR festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr
2015 wie folgt festgesetzt.
- Grundsteuer
1.1 für die land- und fortwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 380 v. H.
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 380 v. H.
- Gewerbesteuer 380 v. H.
§ 6
Über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu 4.000 EUR
sind unerheblich im Sinne des § 117 Abs. 1 NKomVG. Bei Aufwands- und Auszah-
lungsansätzen über 26.000 EUR gelten überplanmäßige Aufwendungen und Aus-
zahlungen bis zu 20 %, höchstens jedoch 40.000 EUR als unerheblich gem. § 117
Abs. 1 NKomVG.
Winsen (Luhe), den 11. Dezember 2014
Wiese
Bürgermeister
Anlagen zur Vorlage
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