11.12.2014 - 21.2 Haushalt 2015 - Erlass der Haushaltssatzung mit...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Der Rat beschließt

1. die Produkthaushalte 1- 4,

2. das Investitionsprogramm,

3. den Haushaltsplan Abwasser sowie

4. die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015

jeweils mit den sich aus der Beratung ergebenen Änderungen und nimmt die Anlagen nach § 1 Abs. 2 GemHKVO zur Kenntnis.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Zu 1. Ja: 21              Nein: 17              Enthaltung: 0

 

Zu 2. Ja: 21              Nein: 16              Enthaltung: 1

 

Zu 3. Ja: 34              Nein: 0              Enthaltung: 4

 

Zu 4. Ja: 21              Nein: 17              Enthaltung: 0

 

 

Daraus resultierend wird die Haushaltssatzung wie folgt beschlossen und bekannt gemacht:

 

 

Haushaltssatzung der Stadt Winsen (Luhe) für das Haushaltsjahr 2015

 

Aufgrund der §§ 58 und 112 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG)

hat der Rat der Stadt Winsen (Luhe) in seiner Sitzung am 11.12.2014 folgende

Haushaltssatzung beschlossen:

 

 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr wird wie folgt festgesetzt:

 

  1.                Ergebnishaushalt                            mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

1.1                ordentliche Erträge                                                                      47.329.500 EUR

1.2              ordentliche Aufwendungen                                                        47.329.500 EUR

 

1.3               außerordentliche Erträge                                                                 6.000 EUR

1.4               außerordentliche Aufwendungen                                                   6.000 EUR

 

 

2                    Finanzhaushalt                            mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

2.1              Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit              45.598.500 EUR

2.2              Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit              42.506.000 EUR

 

2.3              Einzahlungen für Investitionstätigkeit                                            6.899.200 EUR

2.4              Auszahlungen für Investitionstätigkeit                                          18.635.600 EUR

 

2.5              Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit                              9.557.700 EUR

2.6              Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit                              2.235.900 EUR

 

 

§ 1a

Der Haushaltsplan Abwasser wird wie folgt festgesetzt:

 

              Ergebnishaushalt                            mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

              ordentliche Erträge                                                                        3.737.500 EUR

              ordentliche Aufwendungen                                                          3.737.500 EUR

 

              Finanzhaushalt                            mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

              Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                3.074.500 EUR

              Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                2.160.100 EUR

 

              Einzahlungen für Investitionstätigkeit                                                905.600 EUR

              Auszahlungen für Investitionstätigkeit                                                708.000 EUR

 

              Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit                                                0 EUR

              Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit                                                0 EUR

 

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 9.557.700

EUR festgesetzt.

 

 

§ 2a

Im Finanzhaushalt Abwasser wird keine Kreditaufnahmen veranschlagt.

 

 

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung wird auf 6.696.600 EUR

festgesetzt.

 

 

§ 3a

Im Finanzhaushalt Abwasser werden keine Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt.

 

 

§ 4

Der Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistungen von

Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 7.599.750 EUR festgesetzt.

 

 

§ 4a

Für den Haushaltsplan Abwasser wird der Höchstbetrag der Liquiditätskredite auf

512.417 EUR festgesetzt.

 

 

§ 5

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr

2015 wie folgt festgesetzt.

 

  1.                Grundsteuer

1.1              für die land- und fortwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 380 v. H.

1.2              für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                           380 v. H.

 

  1.                Gewerbesteuer                                                                                       380 v. H.

 

 

§ 6

Über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu 4.000 EUR

sind unerheblich im Sinne des § 117 Abs. 1 NKomVG. Bei Aufwands- und Auszah-

lungsansätzen über 26.000 EUR gelten überplanmäßige Aufwendungen und Aus-

zahlungen bis zu 20 %, höchstens jedoch 40.000 EUR als unerheblich gem. § 117

Abs. 1 NKomVG.

 

 

Winsen (Luhe), den 11. Dezember 2014

 

 

 

Wiese

Bürgermeister

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage